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68/01 BehinderteneinstellungNorm
BEinstG §14 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/11/0267Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/09/0026 E 25. Juni 1992 RS 3Stammrechtssatz
Die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten ergibt sich nicht schon aus der Tatsache der infolge einer Gesundheitsschädigung um mindestens 50 vH geminderten Erwerbsfähigkeit, sondern es bedarf des "Nachweises" durch einen rechtskräftigen Bescheid im Sinne des § 14 Abs 1 und, sofern ein solcher Bescheid nicht vorliegt, eines Bescheides des örtlich zuständigen Landesinvalidenamtes nach § 14 Abs 2 BEinstG, mit dem die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten und der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit festgestellt wird
(Hinweis E 25.9.1985, 84/09/0035).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000110266.X01Im RIS seit
03.04.2001