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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ein von Immissionen unabhängiges Mitspracherecht des Nachbarn in Bezug auf die Errichtung von Stellplätzen ist aus § 134a Abs. 1 lit. e Wr BauO nicht ableitbar.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000050185.X04Im RIS seit
02.07.2001Zuletzt aktualisiert am
10.10.2012