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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §418;Rechtssatz
Nur die Ersitzung von Teilen eines im Grenzkataster enthaltenen Grundstückes (§ 50 Vermessungsgesetz) ist ausgeschlossen, nicht aber sind andere Erwerbsvorgänge, wie etwa nach § 418 ABGB, ausgeschlossen (Angst, Das neue Vermessungsgesetz, ÖJZ 1969, 339).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000050189.X02Im RIS seit
29.01.2002