RS Vwgh 2000/11/22 99/12/0277

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Veröffentlicht am 22.11.2000
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §39 idF 1998/I/123;
RGV 1955 §39a idF 1998/I/123;
RGV Fortbildungspauschale Bundesgendarmerie 1998 Art1;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/12/0241 E 22. November 2000

Rechtssatz

Der Anspruch auf eine Pauschalvergütung nach § 39 RGV (idF BGBl. I Nr. 123/1998) schließt einen individuellen Anspruch eines der in dieser Gesetzesstelle genannten Gendarmeriebeamten auf Tagesgebühr für die mit dem Exekutivdienst zusammenhängenden Dienstzuteilungen (wenn sie nicht mehr als 24 Stunden dauern) und für solche Dienstreisen, wenn diese auswärtigen Dienstverrichtungen im politischen Bezirk der Dienststelle erbracht werden, aus.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999120277.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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