Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
RGV 1955 §39 idF 1998/I/123;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/12/0241 E 22. November 2000Rechtssatz
Der Anspruch auf eine Pauschalvergütung nach § 39 RGV (idF BGBl. I Nr. 123/1998) schließt einen individuellen Anspruch eines der in dieser Gesetzesstelle genannten Gendarmeriebeamten auf Tagesgebühr für die mit dem Exekutivdienst zusammenhängenden Dienstzuteilungen (wenn sie nicht mehr als 24 Stunden dauern) und für solche Dienstreisen, wenn diese auswärtigen Dienstverrichtungen im politischen Bezirk der Dienststelle erbracht werden, aus.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999120277.X01Im RIS seit
11.07.2001