RS Vwgh 2000/11/23 95/15/0123

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Veröffentlicht am 23.11.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183 Abs1;
BAO §183 Abs3;

Rechtssatz

Die Beachtlichkeit eines Beweisantrages setzt die ordnungsgemäße (konkrete und präzise) Angabe des Beweisthemas, das mit dem Beweismittel unter Beweis gestellt werden soll, voraus (Hinweis E 19. November 1998, 97/15/0010).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995150123.X01

Im RIS seit

02.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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