RS Vwgh 2000/11/23 95/15/0122

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Veröffentlicht am 23.11.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Rechtssatz

Nach der stRsp des VwGH ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt, ob der Abgabenbehörde im wieder aufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumption zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" iSd § 303 Abs 4 BAO bezieht sich damit auf den Wissensstand des jeweiligen Verfahrens und des jeweiligen Veranlagungsjahres (Hinweis E 31. Oktober 2000, 95/15/0114).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995150122.X01

Im RIS seit

14.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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