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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Nach der stRsp des VwGH ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nur aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt, ob der Abgabenbehörde im wieder aufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumption zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" iSd § 303 Abs 4 BAO bezieht sich damit auf den Wissensstand des jeweiligen Verfahrens und des jeweiligen Veranlagungsjahres (Hinweis E 31. Oktober 2000, 95/15/0114).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995150122.X01Im RIS seit
14.03.2001