Index
L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/07/0102Rechtssatz
Es trifft zu, dass die Wahrung des gesetzlichen Rahmens des § 27 Abs 8 vorletzter Satz StZLG 1982 durch das Fläche/Wert-Verhältnis für sich allein eine Gesetzwidrigkeit einer Abfindung noch nicht ausschließt, weil eine Abfindung mit ausschließlich schlechteren Bonitäten ungeachtet der Wahrung des gesetzlichen Rahmens des Fläche/Wert-Verhältnisses dann gesetzwidrig sein kann, wenn damit eine augenfällige Bonitätsverschlechterung bewirkt wird, die nach Lage des Falles vermeidbar wäre (Hinweis E 17.1.1995, 94/07/0108, 0109).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997070101.X01Im RIS seit
03.04.2001