RS Vwgh 2000/11/23 2000/07/0243

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Veröffentlicht am 23.11.2000
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §102 Abs1 lita;
WRG 1959 §22;
WRG 1959 §9;

Rechtssatz

Zur Einbringung eines Antrages auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zum Betrieb einer Wasserkraftanlage ist grundsätzlich jedermann ermächtigt. Mit einer solchen Antragstellung wird über § 102 Abs 1 lit a WRG auch die Parteistellung erworben. Daran ändert auch § 22 WRG nichts.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000070243.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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