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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §12 Abs1;Rechtssatz
Der Unternehmer kann nur Vorsteuern für Leistungen abziehen, die für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, wobei der Zusammenhang mit künftigen Umsätzen genügt, und zwar auch dann, wenn es in der Folge nicht zur Ausführung der geplanten Umsätze kommt (Hinweis Ruppe, UStG2, § 12 Tz 82).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995150029.X01Im RIS seit
02.03.2001