RS Vwgh 2000/11/23 95/15/0203

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Aufwendungen für Tageszeitungen und Wochenmagazine sind in der Regel nicht abzugsfähig (Hinweis E 28.4.1987, 86/14/0169). Bei Personen, deren Berufsausübung unter berufsspezifischen Aspekten eine weit überdurchschnittliche zwingende Auseinandersetzung mit Tagesereignissen mit sich bringt, die im regelmäßigen Erwerb einer Vielzahl verschiedener (in- und ausländischer) Tageszeitungen zum Ausdruck kommt, mag eine von diesem allgemeinen Grundsatz abweichende Betrachtungsweise Platz greifen, weil sich in einem solchen Fall die private Mitveranlassung nur mehr als völlig untergeordnet erweist und daher der Abzugsfähigkeit nicht entgegensteht (Hinweis E 26.9.2000, 97/13/0238; E 10.9.1998, 96/15/0198). Beim Bezug einer Tageszeitung und eines Wochenmagazines kann hingegen in keiner Weise davon die Rede sein, dass ein Aufwand erwächst, der nicht (auch) der privaten Lebensführung zuzuordnen ist. Daran könnte auch der Bezug eines zweiten Wochenmagazins nicht ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995150203.X01

Im RIS seit

27.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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