RS Vwgh 2000/11/24 2000/19/0051

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §9 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/08/0572 E 16. Februar 1999 RS 2 (hier nur der letzte Satz; hier betreffend Volkswirtin)

Stammrechtssatz

Anders als etwa für die Tätigkeit eines Bauhilfsarbeiters sind auch für Reinigungsarbeiten im allgemeinen weder besondere praktische Erfahrungen, noch besondere körperliche oder geistige Fähigkeiten vonnöten, die von einem ausgebildeten Juristen nicht erwartet werden dürften. Die "Überqualifikation" ist für sich allein genommen kein Zuweisungshindernis, solange nicht gesetzliche Einschränkungen dem entgegenstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000190051.X06

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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