RS Vwgh 2000/11/24 2000/19/0095

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.2000
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §1 Abs1 lita;
AlVG 1977 §12 Abs3 lita;
AlVG 1977 §12 Abs6 lita;
ASVG §4 Abs2;
ASVG §49 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/19/0128

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/08/0129 E 30. Juni 1998 RS 2

Stammrechtssatz

Aufgrund der Anknüpfung des § 12 Abs 3 lit a AlVG an das Dienstverhältnis iSd § 4 Abs 2 ASVG ist es rechtlich ausgeschlossen, daß für einen bestimmten Zeitraum sowohl das Vorliegen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, gleichzeitig aber auch das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bejaht werden kann (Hinweis E 29.11.1984, 83/08/0083, VwSlg 11600 A/1984), zumal die maßgebenden Kriterien einer entsprechend entlohnten abhängigen Beschäftigung in beiden Fällen ident sind. Dies gilt auch für die Frage des aus einer solchen Beschäftigung zustehenden Entgelts.

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung und andere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000190095.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten