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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §9 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/08/0132 E 24. November 1992 RS 3Stammrechtssatz
Um sich in bezug auf eine vom Arbeitsamt vermittelte, zumutbare Beschäftigung arbeitswillig zu zeigen, bedarf es grundsätzlich einerseits eines auf die Erlangung dieses Arbeitsplatzes ausgerichteten (und daher unverzüglich zu entfaltenden) aktiven Handelns des Arbeitslosen, andererseits (und deshalb) aber auch der Unterlassung jedes Verhaltens, welches objektiv geeignet ist, das Zustandekommen des konkret angebotenen Beschäftigungsverhältnisses zu verhindern
(Hinweis E 12.5.1992, 92/08/0051).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000190051.X01Im RIS seit
18.10.2001