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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Eine Verletzung subjektiver Rechte der Arbeitslosen kann insbesondere auch nicht darin erblickt werden, dass nach teilweiser Aufhebung des angefochtenen Bescheides der Verlust der Notstandshilfe für einen kürzeren Zeitraum verfügt wurde, als dies nach § 10 Abs. 1 AlVG geboten wäre (vgl. das zu einem ähnlichen Ergebnis gelangende hg. Erkenntnis vom 5. September 1995, Zl. 94/08/0231).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000190051.X09Im RIS seit
18.10.2001