RS Vwgh 2000/11/24 2000/19/0051

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Veröffentlicht am 24.11.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §38;

Rechtssatz

Unter "Weigerung" ist die Kundgabe des Willens des Arbeitslosen gegenüber der Arbeitsmarktbehörde (vgl. das hg. Erkenntnis vom 5. September 1995, Zlen. 94/08/0255, 95/08/0001) zu verstehen, eine angebotene Beschäftigung nicht anzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000190051.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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