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19/05 MenschenrechteNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Entschließt sich jemand aus freien Stücken am Arbeitsmarkt teilnehmen zu wollen (und dies ist Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung), so bestehen keine Bedenken dahingehend, dass eine solche Person infolge der durch diese Teilnahme verursachten Einschränkung der ihr dann für die Ausübung ihres Familienlebens zur Verfügung stehenden Zeit in ihren Rechten nach Art. 8 MRK beeinträchtigt wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000190062.X01Im RIS seit
18.10.2001