RS Vwgh 2000/11/24 2000/19/0062

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.2000
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Index

19/05 Menschenrechte
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;
MRK Art8;

Rechtssatz

Entschließt sich jemand aus freien Stücken am Arbeitsmarkt teilnehmen zu wollen (und dies ist Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung), so bestehen keine Bedenken dahingehend, dass eine solche Person infolge der durch diese Teilnahme verursachten Einschränkung der ihr dann für die Ausübung ihres Familienlebens zur Verfügung stehenden Zeit in ihren Rechten nach Art. 8 MRK beeinträchtigt wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000190062.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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