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L34005 Abgabenordnung SalzburgNorm
B-VG Art7;Rechtssatz
Für die Zwecke der vorliegenden Abgabenvorschrift des Slbg OrtstaxenG 1992 (§ 4 Abs 3) kommt es nicht darauf an, ob die benützte Wohnung auch nach den aktuellen baurechtlichen Vorschriften als Neubau bewilligungsfähig wäre; es wäre im Gegenteil verfassungsrechtlich bedenklich, durch Abgabenvorschriften wie die vorliegende jeweils nur solche Wohnungen zu erfassen (oder Wohnungen nur insoweit zu erfassen), die auch nach der gerade geltenden Rechtslage in der gleichen Form wie sie tatsächlich bestehen, bewilligt werden könnten. Es kann daher im Beschwerdefall dahingestellt bleiben, ob die besondere Ortstaxe auch vorgeschrieben werden könnte, wenn die Benützung der Wohnung gesetzlichen Vorschriften widerspricht (vgl § 18 Abs 2 Slbg LAO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000170148.X03Im RIS seit
14.01.2002