RS Vwgh 2000/11/27 2000/17/0100

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Veröffentlicht am 27.11.2000
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §13 Abs1;
BAO §229;
LAO Wr 1962 §176;

Rechtssatz

Unter "Ausfertigung" eines vollstreckbaren Rückstandsausweises ist auch im Verständnis des § 176 Wr LAO nicht etwa seine Zustellung bzw Aushändigung an den Abgabenschuldner gemeint. Wenngleich es zweckmäßig ist, dem Abgabenschuldner (nach Möglichkeit) anlässlich des Exekutionsvollzuges neben dem Vollstreckungsauftrag auch einen Rückstandsausweis auszuhändigen, kann die Vollstreckbarkeit der Abgabenschuld iSd § 13 Abs 1 AbgEO keinesfalls mit der Begründung bestritten werden, dass dem Verpflichteten keine mit Vollstreckbarkeitsbestätigung versehene Ausfertigung des Rückstandsausweises vor Durchführung der Exekution übergeben worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000170100.X10

Im RIS seit

12.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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