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L34009 Abgabenordnung WienNorm
AbgEO §13 Abs1;Rechtssatz
Unter "Ausfertigung" eines vollstreckbaren Rückstandsausweises ist auch im Verständnis des § 176 Wr LAO nicht etwa seine Zustellung bzw Aushändigung an den Abgabenschuldner gemeint. Wenngleich es zweckmäßig ist, dem Abgabenschuldner (nach Möglichkeit) anlässlich des Exekutionsvollzuges neben dem Vollstreckungsauftrag auch einen Rückstandsausweis auszuhändigen, kann die Vollstreckbarkeit der Abgabenschuld iSd § 13 Abs 1 AbgEO keinesfalls mit der Begründung bestritten werden, dass dem Verpflichteten keine mit Vollstreckbarkeitsbestätigung versehene Ausfertigung des Rückstandsausweises vor Durchführung der Exekution übergeben worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000170100.X10Im RIS seit
12.04.2001Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013