RS Vwgh 2000/11/27 99/17/0412

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Veröffentlicht am 27.11.2000
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Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

MOG MilchGarantiemengenV 1995 §34;

Rechtssatz

Die Unterstützungsverpflichtung nach § 34 MilchGarantiemengenV BGBl Nr 1995/225 schließt mit ein, dass in die Aufzeichnungen, Belege und sonstigen Schriftstücke tatsächlich auch Einsicht genommen werden kann. Die Beistellung eines zur Durchführung der Amtshandlung geeigneten Raumes und der notwendigen Hilfsmittel muss gewährt werden, wenn dies möglich und zumutbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999170412.X03

Im RIS seit

12.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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