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55 WirtschaftslenkungNorm
MOG MilchGarantiemengenV 1995 §34;Rechtssatz
Das nach § 34 MilchGarantiemengenV BGBl Nr 1995/225 ergangene Aufforderungsschreiben des Vorstandes für den Geschäftsbereich III der Agrarmarkt Austria wurde dem Direktvermarkter nachweislich am 28. Oktober 1998 zugestellt. Einschließlich 2. November 1998 wären ihm in einem Zeitraum von mehr als einer Woche sechs Werktage verblieben, für welche er einen Prüftermin hätte bekannt geben können. Ein solcher Zeitraum kann für die von der Beh vorgesehene Prüfung nicht von vornherein als unangemessen kurz angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999170412.X01Im RIS seit
12.04.2001