RS Vwgh 2000/11/27 99/17/0412

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Veröffentlicht am 27.11.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §113;

Rechtssatz

Die Rechtsbelehrungspflicht des § 113 BAO bezieht sich nur auf Verfahrensangelegenheiten und nicht auch auf Fragen des materiellen Rechts. Daher besteht keine Verpflichtung, Rechtsauskünfte über alle nur möglichen abgabenrechtlichen und allfälligen anderen Konsequenzen aus dem Verhalten von Abgabepflichtigen zu erteilen (Hinweis E 20. September 1988, 88/14/0066).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999170412.X02

Im RIS seit

12.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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