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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §113;Rechtssatz
Die Rechtsbelehrungspflicht des § 113 BAO bezieht sich nur auf Verfahrensangelegenheiten und nicht auch auf Fragen des materiellen Rechts. Daher besteht keine Verpflichtung, Rechtsauskünfte über alle nur möglichen abgabenrechtlichen und allfälligen anderen Konsequenzen aus dem Verhalten von Abgabepflichtigen zu erteilen (Hinweis E 20. September 1988, 88/14/0066).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999170412.X02Im RIS seit
12.04.2001