RS Vwgh 2000/11/28 95/14/0004

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Veröffentlicht am 28.11.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §23 Z2;
GewStG §7 Z6;

Rechtssatz

Mit § 7 Z 6 GewStG wird dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer Rechnung getragen und die Gleichbehandlung von Vergütungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter von Kapitalgesellschaften mit Vergütungen an Gesellschafter von Mitunternehmerschaften, die sich gem § 23 Z 2 EStG 1988 nicht gewinnmindernd auswirken können, herbeigeführt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995140004.X01

Im RIS seit

02.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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