RS Vwgh 2000/11/28 97/14/0062

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Veröffentlicht am 28.11.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §162;
BAO §167 Abs2;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Aus § 162 BAO ist nicht abzuleiten, dass nur jene Beträge, die beim bekannt gegebenen Empfänger einer Besteuerung zugeführt wurden, als Betriebsausgaben anzuerkennen sind. Die belBeh durfte sich daher im Rechtshilfeweg nicht darauf beschränken, die in Deutschland besteuerten Beträge festzustellen und in Österreich zum Abzug zuzulassen, ohne jene Beweismittel zu kennen und einer eigenen Würdigung zu unterziehen, welche in Deutschland zur Besteuerung gerade dieses Betrages geführt haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997140062.X02

Im RIS seit

14.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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