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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20;Rechtssatz
Im gegenständlichen Fall stellt der Verkauf der Grundstücke einkommensteuerlich unstrittig einen nicht steuerbaren Vorgang dar. Die aus dem Verkauf erzielten Einnahmen zeitigen keine steuerlichen Auswirkungen. Die mit diesen nicht steuerbaren Einnahmen zusammenhängenden Ausgaben sind daher ebenfalls steuerlich nicht relevant (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 20 EStG 1988 Tz 11; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 20 Tz 41). Welcher Verwendung die Einnahmenüberschüsse zugeführt werden, kommt in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999140279.X01Im RIS seit
20.02.2001