RS Vwgh 2000/11/28 99/14/0132

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Veröffentlicht am 28.11.2000
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
78 Sport

Norm

BSpFG;
B-VG Art17;
KommStG 1993 §3 Abs1;
KommStG 1993 §3 Abs3;
KStG 1988 §2 Abs1;
KStG 1988 §2 Abs5;

Rechtssatz

Mit dem auf der Grundlage des Art 17 B-VG erlassenen BSpFG wollte zwar der Bundesgesetzgeber dem Bund als Träger von Privatrechten eine gesetzliche Bindung (Selbstbindung) vorgeben. Eine solche Regelung führt jedoch nicht dazu, dass die von der Regelung umfassten Tätigkeiten dem Bund eigentümlich und vorbehalten wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999140132.X03

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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