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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §162;Rechtssatz
Bei einer Briefkastenfirma liegt der Verdacht nahe, dass die an sie bezahlten Gelder wiederum an den Leistenden zurückgeflossen bzw überhaupt nicht aus dessen Verfügungsgewalt ausgeschieden sind (Hinweis E 13. Oktober 1999, 93/13/0200). Als Empfänger kann aber anstelle einer im Ausland ansässigen "Briefkastengesellschaft" die hinter ihr stehende Person angesehen werden (Hinweis E 11. Juli 1995, 91/13/0154, 0186).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997140062.X01Im RIS seit
14.03.2001Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013