RS Vwgh 2000/11/28 97/14/0062

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Veröffentlicht am 28.11.2000
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §162;

Rechtssatz

Bei einer Briefkastenfirma liegt der Verdacht nahe, dass die an sie bezahlten Gelder wiederum an den Leistenden zurückgeflossen bzw überhaupt nicht aus dessen Verfügungsgewalt ausgeschieden sind (Hinweis E 13. Oktober 1999, 93/13/0200). Als Empfänger kann aber anstelle einer im Ausland ansässigen "Briefkastengesellschaft" die hinter ihr stehende Person angesehen werden (Hinweis E 11. Juli 1995, 91/13/0154, 0186).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997140062.X01

Im RIS seit

14.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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