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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KommStG 1993 §3 Abs1;Rechtssatz
Das Überwiegen der privatwirtschaftlichen oder der hoheitlichen Tätigkeit ist, solange nicht eine Änderung der Bewirtschaftungsart eintritt, anhand einer längerfristigen Betrachtung zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999140132.X05Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013