RS Vwgh 2000/11/29 99/13/0046

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Veröffentlicht am 29.11.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §187;

Rechtssatz

Da mit der gegenständlichen Geldstrafe die begangenen strafbaren Handlungen nur unzureichend geahndet wurden, liegen in den Tatelementen berücksichtigungswürdige Umstände iSd § 187 FinStrG nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999130046.X03

Im RIS seit

20.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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