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L24005 Gemeindebedienstete SalzburgNorm
AVG §46;Rechtssatz
Selbst unter der Annahme, dass die Zeugenaussagen entgegen einer Amtsverschwiegenheitsverpflichtung zustande gekommen sein sollten -
gibt es kein Beweisverwertungsverbot für solche Aussagen (hier betreffend ein Disziplinarverfahren).
Schlagworte
rechtswidrig gewonnener Beweis Beweismittel Zeugen Ablehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000090079.X05Im RIS seit
19.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.10.2008