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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitRechtssatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Beschwerde gegen den einen früheren Verfahrenshilfeantrag abweisenden Beschluß des VfGH wegen Aussichtslosigkeit.
Die österreichische Rechtsordnung kennt gegen Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes, mit denen Anträge auf Bewilligung auf Verfahrenshilfe abgewiesen werden, kein Rechtsmittel.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B612.2001Dokumentnummer
JFR_09989298_01B00612_01