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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Die Mitwirkung als früherer Sachbearbeiter bei einem Landesarbeitsamt reicht für sich genommen nicht aus, dass sich jemand deshalb der Amtsausübung als Beisitzer in einem Strafverfahren vor dem UVS nach dem AuslBG zu enthalten hätte, oder dass allein deshalb eine "parteiliche" Ausübung des Amtes (im Sinn von § 7 Abs. 1 Z 4 AVG) als wahrscheinlich angesehen werden müsste.
Schlagworte
AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998090204.X02Im RIS seit
13.02.2001