RS Vwgh 2000/11/29 2000/09/0121

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Veröffentlicht am 29.11.2000
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;

Rechtssatz

Zur Bewertung, ob Naturalleistungen zu vernachlässigen sind oder Entgeltcharakter aufweisen, kommt es regelmäßig auf die Situation der tätigen Ausländerin an. Angesichts der Umstände bei der "Anwerbung" (die Ausländerin war von der Beschuldigten einfach aus einem Flüchtlingsheim mitgenommen worden) und der schwierigen Situation der Ausländerin (sie hatte geweint, weil sie insbesondere nicht wusste, wohin sie sollte) war es rechtmäßig, Kost und Quartier im konkreten Fall als Entgelt zu werten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000090121.X03

Im RIS seit

23.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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