Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Eine Zeugenaussage kann nicht allein deshalb gegenüber anderen Beweisergebnissen oder Zeugenaussagen als glaubwürdiger beurteilt werden, weil der Zeuge Arbeitsinspektor ist.
Schlagworte
Beweise Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von AmtspersonenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998090252.X03Im RIS seit
11.07.2001