RS Vwgh 2000/11/29 98/09/0252

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Veröffentlicht am 29.11.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
AVG §45 Abs2;
VStG §24;

Rechtssatz

Eine Zeugenaussage kann nicht allein deshalb gegenüber anderen Beweisergebnissen oder Zeugenaussagen als glaubwürdiger beurteilt werden, weil der Zeuge Arbeitsinspektor ist.

Schlagworte

Beweise Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998090252.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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