RS Vwgh 2000/11/29 98/09/0031

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Veröffentlicht am 29.11.2000
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

ArbIG 1993 §1 Abs3;
ArbIG 1993 §15 Abs1;
ArbIG 1993 §15 Abs8;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §28a Abs1;

Rechtssatz

Die örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsstrafbehörde nach dem AuslBG ist nicht ident mit der örtlichen Zuständigkeit des zur Berufungserhebung legitimierten Arbeitsinspektorates.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998090031.X02

Im RIS seit

23.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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