RS Vfgh 2001/7/25 B1041/01

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Veröffentlicht am 25.07.2001
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Bescheid
B-VG Art144 Abs1 / Privatwirtschaftsakt
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Leitsatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Beschwerde gegen eine Mitteilung betreffend Zusage einer Subvention in bestimmter Höhe wegen Aussichtslosigkeit mangels Bescheidcharakters des angefochtenen Schreibens

Rechtssatz

Die nicht in der Form eines Bescheides ergangene Erledigung beinhaltet die Zusage einer Subvention im Rahmen eines Förderungsvertrages, also im Bereich der sogenannten Privatwirtschaftsverwaltung; nichts deutet darauf hin, daß der Bundesminister beabsichtigt hat, gegenüber dem beschwerdeführenden Verein eine Verwaltungsangelegenheit in einer der Rechtskraft fähigen Weise normativ zu regeln, also für den Einzelfall Rechtsverhältnisse bindend zu gestalten oder festzustellen.

Entscheidungstexte

  • B 1041/01
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 25.07.2001 B 1041/01

Schlagworte

Bescheidbegriff, Privatwirtschaftsverwaltung, VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2001:B1041.2001

Dokumentnummer

JFR_09989275_01B01041_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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