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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein Bescheid, der einen Feststellungsausspruch gem § 54 FrG 1993 hinsichtlich beider antragsgegenständlichen Staaten enthält, kann in Bezug auf einen dieser Staaten in Teilrechtskraft erwachsen und damit allein in diesem Umfang Bestand haben.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchMaßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998180059.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.12.2014