RS Vwgh 2000/11/30 98/18/0059

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Veröffentlicht am 30.11.2000
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §56;
AVG §59 Abs1;
AVG §68 Abs1;
FrG 1993 §54 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein Bescheid, der einen Feststellungsausspruch gem § 54 FrG 1993 hinsichtlich beider antragsgegenständlichen Staaten enthält, kann in Bezug auf einen dieser Staaten in Teilrechtskraft erwachsen und damit allein in diesem Umfang Bestand haben.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter AbspruchMaßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998180059.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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