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10 VerfassungsrechtNorm
AHG §6Rechtssatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags "zur Einbringung einer VfGH-Beschwerde gegen das Amt d. Tir LG" infolge eines Schreibens der Tiroler Landesregierung betreffend Ablehnung von Amtshaftungsansprüchen wegen Verjährung als offenbar aussichtslos; der Einscheiter hätte die Zurückweisung eines allfälligen Individualantrags auf Aufhebung der Verjährungsbestimmung des §6 Abs1 erster Satz AHG wegen Zumutbarkeit des ordentlichen Rechtsweges bzw die Zurückweisung einer allfälligen Beschwerde mangels Bescheidqualität des erwähnten Schreibens (vgl §8 ff AHG) zu gewärtigen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Amtshaftung, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B1110.2001Dokumentnummer
JFR_09989186_01B01110_01