Index
E3R E02202000Norm
31992R2913 ZK 1992 Art221 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/16/0395 E 9. November 2000 RS 2Stammrechtssatz
Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist, ist eine Vorfrage, deren Beurteilung eine eindeutige, ausdrückliche und nachprüfbare bescheidmäßige Feststellung über die Abgabenhinterziehung voraussetzt, in der die maßgeblichen Hinterziehungskriterien von der Abgabenbehörde darzulegen sind (Hinweis E 31.8.2000, 99/16/0110). (Hier: Die Beh hat durch die Annahme des Vorliegens von hinterzogenen Eingangsabgaben ohne entsprechende Grundlage ihren Bescheid betreffend die Vorschreibung von Eingangsabgaben nach §174 Abs 3 lita iVm § 3 Abs 2 ZollG 1988 mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes belastet.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000160083.X01Im RIS seit
02.04.2001