RS Vwgh 2000/12/7 2000/16/0366

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Veröffentlicht am 07.12.2000
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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §17 Abs1;
KVG 1934 §21 Z1;

Rechtssatz

Mit der Übernahme der auf den abgetretenen Teil der Geschäftsanteile entfallenden Patronatserklärungen und der Verpflichtung, die abtretenden Gesellschafter hinsichtlich dieser Teile schad- und klaglos zu halten, hat der Abgabenpflichtige eine Haftungsverpflichtung übernommen, die nach der stRsp des VwGH in die Bemessungsgrundlage bei Festsetzung der Börsenumsatzsteuer einzubeziehen ist (Hinweis E 22. Mai 1997, 96/16/0046, E 29. Oktober 1998, 98/16/0217).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000160366.X03

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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