Norm
KVG 1934 §17 Abs1;Rechtssatz
Mit der Übernahme der auf den abgetretenen Teil der Geschäftsanteile entfallenden Patronatserklärungen und der Verpflichtung, die abtretenden Gesellschafter hinsichtlich dieser Teile schad- und klaglos zu halten, hat der Abgabenpflichtige eine Haftungsverpflichtung übernommen, die nach der stRsp des VwGH in die Bemessungsgrundlage bei Festsetzung der Börsenumsatzsteuer einzubeziehen ist (Hinweis E 22. Mai 1997, 96/16/0046, E 29. Oktober 1998, 98/16/0217).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000160366.X03Im RIS seit
11.06.2001