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37/01 Geldrecht WährungsrechtNorm
BWG 1993 §1 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/17/0239Rechtssatz
Ein Kreditinstitut ist auch im Falle der Zurücknahme der Konzession nicht mehr berechtigt, die von ihm abgeschlossenen Scheck- und Bankomatkartenverträge als Dauerschuldverhältnisse weiterhin aufrechtzuerhalten und gegenüber den Kunden zu erfüllen, weil damit typischerweise (auch) Tätigkeiten ausgeübt werden, die gem §§ 1 Abs 1, 4 BWG 1993 konzessionspflichtig sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000170237.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
20.08.2009