RS Vwgh 2000/12/11 98/17/0191

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Veröffentlicht am 11.12.2000
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei Bescheidbeschwerden ist der angefochtene Bescheid auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Erlassung bestehenden Sach- und Rechtslage zu überprüfen, soweit nicht der Grundsatz der Zeitraumbezogenheit von Abgabenvorschriften die Anwendung einer früheren Regelung gebietet.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinAbgabenrechtliche GrundsätzeZeitraumbezogenheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998170191.X06

Im RIS seit

12.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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