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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / BescheidLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit; mangelnder Bescheidcharakter einer unter Bekanntgabe des Ergebnisses des Ermittlungsverfahrens erfolgten Mitteilung über die in Ausübung des freien Ermessens gemäß StbG 1985 nicht beabsichtigte Verleihung der StaatsbürgerschaftRechtssatz
Im Hinblick darauf, daß dem Einschreiter in diesem Schreiben die Möglichkeit eingeräumt wurde, binnen zwei Wochen zum Ergebnis des Ermittlungsverfahrens Stellung zu nehmen, widrigenfalls angenommen werde, daß er auf eine Bescheidausfertigung verzichte, deutet nichts darauf hin, daß die Wiener Landesregierung beabsichtigt hat, bereits mit dieser Erledigung gegenüber dem Einschreiter eine Verwaltungsangelegenheit in einer der Rechtskraft fähigen Weise normativ zu regeln, also für den Einzelfall Rechtsverhältnisse bindend zu gestalten oder festzustellen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Bescheidbegriff, Ermessen, Staatsbürgerschaftsrecht, Verleihung (Staatsbürgerschaft), VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B1269.2001Dokumentnummer
JFR_09989083_01B01269_01