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25/02 StrafvollzugNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/20/0750 E 12. September 1996 RS 4Stammrechtssatz
Begehrt ein Strafgefangener, der eine mehr als einjährige Freiheitsstrafe verbüßt, aus dem Grunde des § 10 Abs 1 Z 2 StVG eine Änderung des Vollzugsortes und somit der Klassifizierung, so macht er in einer aus dem Gesetz ableitbaren Weise ein subjektives Recht geltend (ausführliche Begründung im Erkenntnis).
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersBesondere Rechtsgebiete DiversesBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete Justiz JustizverwaltungAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000200353.X01Im RIS seit
09.03.2001Zuletzt aktualisiert am
09.01.2012