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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §114;Rechtssatz
Die Bindung an eine in der Vergangenheit im Zuge der Lohnsteuerprüfungen geübte Verwaltungspraxis besteht nicht. Die Abgabenbehörde kann von einer als unrichtig erkannten Rechtsauffassung abgehen (Hinweis E 24. Mai 1993, 92/15/0037).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995150028.X04Im RIS seit
11.07.2001