RS Vwgh 2000/12/14 95/15/0171

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Veröffentlicht am 14.12.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1;
BAO §303;

Rechtssatz

Die Rechtsansicht, wonach Unterbrechungshandlungen erst nach Erlassung des Bescheides betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens gesetzt werden könnten, findet im Gesetz keine Deckung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995150171.X03

Im RIS seit

21.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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