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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Bescheid betreffend Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen mangels InstanzenzugserschöpfungRechtssatz
Dem Beschwerdeführer steht die Möglichkeit offen, den angefochtenen Bescheid im Wege einer Berufung gegen eine Entscheidung über ein Abteilungs- oder Baubewilligungsansuchen oder gegen eine sonstige sich auf den angefochtenen Bescheid stützende, in §9 Abs1 Wr BauO 1930 genannte, Entscheidung zu bekämpfen. Solange der Beschwerdeführer diese Möglichkeit nicht genützt hat, ist der Instanzenzug nicht ausgeschöpft (vgl. VfSlg. 4145/1962).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Baurecht, Bekanntgabe der Bebauungsvorschriften, Verwaltungsverfahren, Berufung, VfGH / InstanzenzugserschöpfungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B1169.2001Dokumentnummer
JFR_09989076_01B01169_01