RS Vwgh 2000/12/14 99/07/0185

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §17;
VVG §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/07/0121 E 17. Dezember 1991 RS 1 (hier: Auftrag nach § 17 AWG 1990)

Stammrechtssatz

Sind die im Titelbescheid angeordneten Maßnahmen

(hier: wasserpolizeiliche Aufträge) teilweise erfüllt worden, so hat eine Ersatzvornahme hinsichtlich der erledigten Aufträge als unzulässig zu unterbleiben

(Hinweis E 6.7.1981, 81/06/0039, 0040;

E 17.6.1986, 85/05/0160).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999070185.X02

Im RIS seit

15.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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