RS Vwgh 2000/12/14 AW 2000/03/0081

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2000
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
91/01 Fernmeldewesen

Norm

TKG 1997 §111 Z5;
TKG 1997 §33 Abs4;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Feststellung gemäß § 33 Abs. 4 iVm § 111 Z. 5 TKG - Der bekämpfte Feststellungsbescheid ist einem mittelbaren Vollzug zugänglich, da er insofern eine bindende Wirkung für vom TKG vorgesehene, schließlich zu zwangsvollstreckbaren verwaltungsbehördlichen Vollzugsakten führende Verfahren entfaltet, als in diesen Verfahren in Anbetracht des bekämpften Feststellungsbescheides die Frage der Marktbeherrschung (bei gleich bleibender einschlägiger Sachlage) durch die Telekom-Controll-Kommission nicht mehr selbstständig beurteilt werden muss.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Diverses Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:AW2000030081.A01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten