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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
TKG 1997 §111 Z5;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Feststellung gemäß § 33 Abs. 4 iVm § 111 Z. 5 TKG - Der bekämpfte Feststellungsbescheid ist einem mittelbaren Vollzug zugänglich, da er insofern eine bindende Wirkung für vom TKG vorgesehene, schließlich zu zwangsvollstreckbaren verwaltungsbehördlichen Vollzugsakten führende Verfahren entfaltet, als in diesen Verfahren in Anbetracht des bekämpften Feststellungsbescheides die Frage der Marktbeherrschung (bei gleich bleibender einschlägiger Sachlage) durch die Telekom-Controll-Kommission nicht mehr selbstständig beurteilt werden muss.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Diverses VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:AW2000030081.A01Im RIS seit
11.07.2001