Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/15/0096Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/15/0082 B 3. August 2000 RS 2Stammrechtssatz
Ein Vorbringen dahingehend, der VwGH habe sich bei Fällung seines Erkenntnisses nicht mit sämtlichen vom Antragsteller erhobenen Einwendungen auseinander gesetzt, ist nicht geeignet, die Wiederaufnahme nach § 45 Abs 1 Z 4 VwGG zu bewirken, weil ein vom Antragsteller gegen die Rechtsfindung des VwGH erhobener Vorwurf nicht der Verletzung des Parteiengehörs gleichgehalten werden kann (Hinweis B 25.3.1999, 98/15/0131).
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000150095.X02Im RIS seit
20.04.2001