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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs1;Rechtssatz
Aus der Begründung des Erkenntnisses vom 21. November 1995, 95/14/0035, betreffend das so genannte Blasebalgmodell, ergibt sich, dass bei der Ausgabe von Investmentfondsanteilen der Betrag des Ausgabepreises, der auf den Ertragsausgleich entfällt, als "Einsatz" des Anteilszeichners anzusehen ist, welcher diesem in der Folge durch Ausschüttungen aus dem Fonds zurückgezahlt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995150105.X01Im RIS seit
19.03.2001